Tamdemspringen Wichtige Hinweise

Wir gehen davon aus, dass jeder, der bei oder über uns irgendeine Leistung bucht, Gutscheine kauft oder uns sonst wie in Anspruch nimmt, vorher dieses Blatt aufmerksam gelesen, verstanden und die Bedingungen, die hierin stehen, akzeptiert hat. Für Sie heißt das z. B.: Wenn Sie einen Gutschein verschenken müssen Sie dieses Blatt oder eine Kopie davon dem Beschenkten geben.

1. Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein allgemein guter Gesundheitszustand, im Zweifelsfall wird eine Rücksprache mit dem Arzt empfohlen.

2. Behinderte

Grundsätzlich gilt, dass die sichere Durchführung des Sprunges gewährleistet sein muss. Sprünge mit Behinderten sind grundsätzlich möglich, auf jeden Fall muss vorher eine Rücksprache mit dem behandelndem Arzt gehalten werden. Vor allem Blinde oder Hörgeschädigte empfinden das Erlebnis eines Tandemsprunges besonders tief. Die endgültige Entscheidung, ob mit einem Behinderten gesprungen wird, trifft nur der Tandemlehrer vor Ort.

3. Gruppen

Jeder, der mehrere Personen anmeldet, übernimmt damit die Verpflichtung, sämtliche von uns gelieferten Informationen an die anderen Teilnehmer weiterzugeben. Vergessen Sie nicht die Zuschauer in Ihrer Gruppe! Die sind erfahrungsgemäß aufgeregter, als unsere Tandemspringer und sind leider auch die ersten, die ungeduldig werden, wenn es zu lange dauert.

4. Zeitansatz

Aufgrund der Wettersituation, längeren Tankaufenthalten, Luftraumüberlastungen o. ä., kann sich der festgelegte Sprungzeitpunkt verschieben. Das heißt Sie müssen Zeit mitbringen, rechnen Sie mit einem ganzen Tag. Natürlich wird es in aller Regel nur einen halben Tag, meist sogar kürzer dauern. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen. Planen Sie deshalb weder vorher noch nachher etwas, was Ihre oder unsere Flexibilität beeinträchtigen könnte.

5. Wie erwerbe ich einen Gutschein?

Sie bestellen einen Gutschein telefonisch (+43 699 13144607), schriftlich oder per E-Mail (tandem@oefc.at).

6. Gültigkeitsdauer für Gutscheine

Gutscheine sind 2 Jahre gültig.

7. Absagen

Zu Absagen aufgrund schlechten Wetters sind ausschließlich wir befugt. Wir haben Zugang zu recht zuverlässigen Vorhersagen, die auch lokale Besonderheiten berücksichtigen und die mit dem Wetterbericht im Radio oder TV oft nur wenig gemein haben. Keine Angst: Bei schlechtem Wetter gehen wir nicht in die Luft. Gleichwohl haften wir in keinem Fall für angefallene Fahrt- oder sonstige Kosten.

8. Tandemsprünge: Vorbereitung und Bezahlung

Bereiten sie sich auf Ihren Sprung gut vor. Verzichten sie am Abend zuvor auf Alkohol, seien Sie ausgeschlafen und frühstücken Sie ordentlich. Sie haben dann mehr von Ihrem Sprung! Bringen Sie Gutschein und Zahlschein mit. Die Einteilung der Absetzmaschinen obliegt ausschließlich unserem Organisationspersonal! Selbstverständlich werden Ihre Wünsche - soweit möglich - berücksichtigt.

9. Freifallvideos oder -fotos

Freifallvideos oder -fotos sind in der Regel nur nach Anmeldung möglich. Ein Vertrag kommt nur zwischen Kameramann und Tandemspringer zustande, für die Qualität der Aufnahmen haften wir nicht. Auch dem Freifallkameramann entstehen bei jedem Sprung Kosten, zu deren Ersatz Sie auf jeden Fall verpflichtet sind, sofern Sie ihn engagiert haben. Die Mitnahme einer eigenen Kamera ist aus Sicherheitsgründen verboten.

10. Allgemeines

Die Landung erfolgt auf einem dafür vorgesehen Landeplatz. Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten dieser Landefläche für andere, als am Fallschirmsprung bzw. an der Organisation beteiligten Personen nicht gestattet. Absperrungen dürfen nicht überschritten werden. In jedem Fall sind die Anweisungen des Personals, der Flugsicherung und des Flughafenbetreibers zu befolgen. Eltern haften für ihre Kinder!